Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Sebastian Tsoleridis DeFORIS Business School, Vitalisstraße 67, 50827 Köln, E-Mail: info@deforis.consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „DeFORIS Business School“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Unterauftragnehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Unterauftragnehmer erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Die DeFORIS Business School bietet berufliche Weiterbildungsleistungen in Form von Seminaren, Trainings, Schulungen und Coachings an. Die Angebote richten sich insbesondere an Geschäftsführer, Führungskräfte, Gründer, Nachfolger sowie Fach- und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen; eine Teilnahme setzt keine Vorkenntnisse voraus.

Die Seminare werden zu verschiedenen Themengebieten angeboten, darunter Marketing, Führung und Management, IT-Sicherheit, Kalkulation und Controlling, Kommunikation und Rhetorik, Persönlichkeitsentwicklung, Projektmanagement, Recht und Steuern, Selbstmanagement und Resilienz, Vertriebsmanagement, Work-Life-Balance u.a.. Die jeweiligen Inhalte, Termine, Veranstaltungsorte und Preise ergeben sich aus der Beschreibung des einzelnen Seminars auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.

Die Seminare finden in der Regel als eintägige und mehrtägigen Präsenzveranstaltungen in Köln oder Wittlich in Gruppen von unterschiedlichen Teilnehmerzahlen statt. Im Seminarpreis enthalten sind die Durchführung der Schulung, Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Checklisten sowie ein Teilnahmezertifikat. Alle Preise verstehen sich pro Person zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Seminare sind einzeln oder als Themenreihe buchbar. Die Buchung erfolgt online über die Website. Auf Anfrage werden zudem individuelle Team- und Inhouse-Formate sowie ergänzende 1:1-Coachings angeboten; diese sind nicht Gegenstand der Online-Buchung und werden gesondert vereinbart.

Ein bestimmter Lern- oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet; geschuldet ist die Durchführung der Weiterbildungsveranstaltung entsprechend der jeweiligen Seminarbeschreibung.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

  1. Vergütung und Seminargebühren

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Maßgeblich sind die Seminargebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist umgehend oder innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Sollte die Seminargebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist bzw. vor Beginn des vertragsgegenständlichen Seminars gezahlt sein, kann der Auftragnehmer die Seminarteilnahme verweigern und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.4 Die Seminargebühren beinhalten die Teilnahme an dem gebuchten Seminar. In den Seminargebühren sind nicht enthalten: die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, Fahrten, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Seminaren.

  1. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Für alle Seminare gilt: Die Höhe der Ausfallgebühr entspricht der Seminargebühr.

  • Bei Rücktritt bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn entsteht keine Ausfallgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25% der Seminargebühr.
  • Bei Rücktritt vom 29. bis zum 14.Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 50% der Seminargebühren.
  • Bei Rücktritt nach dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn sind die vollen Seminargebühren zu zahlen.

Wird das Seminar durch den Teilnehmer abgebrochen – gleich aus welchem Grund –, sind die vollen Seminargebühren zu zahlen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da die Krankheit eines Teilnehmers in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellt.

Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden für die DeFORIS Business School nicht eingetreten oder wesentlich geringer ist. Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der DeFORIS Business School, z.B. durch ein Übergabe-Einschreiben/ eingeschriebenen Brief, zu führen.

  1. Rücktritt/Kündigung durch die DeFORIS Business School /Teilnehmerausschluss

Die DeFORIS Business School kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die DeFORIS Business School nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Lehrgangsabsage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen.

  1. Leistungserbringung

Die vereinbarte Leistung wird entsprechend dem angekündigten Programminhalt durchgeführt. Die DeFORIS Business School behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Die DeFORIS Business School behält sich vor, Unterrichtstermine zu verschieben oder abzusagen und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitergehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

  1. Hausordnung/Teilnehmerpflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Haus- und Hygieneordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Unterricht stören oder Zahlungen nicht pünktlich leisten, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die DeFORIS Business School kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Seminargebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt.

  1. Haftung

Die DeFORIS Business School ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Die DeFORIS Business School haftet auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die DeFORIS Business School keine Haftung. Die DeFORIS Business School haftet nicht für Verlust oder Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

11.3 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsorganisation. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen Fotos von ihm gefertigt und gegebenenfalls auch ohne weitere vorherige Zustimmung veröffentlicht werden können.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

12.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

12.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

  1. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie dem ersten Absatz dieser AGB.

Stand: September 2026